Um Ihr weiteres
Berufsleben planen zu können, sollten Sie verbindlich den Grad der
Behinderung (GdB) klären. Er ist vor allem wichtig, um sich auch gegenüber
dem Arbeitgeber sozial abzusichern und um Nachteilsausgleiche zu erlangen.
Der damit verbundene Behindertenausweis wird beim Versorgungsamt
beantragt. Tun Sie dies, bevor Sie den Arbeitgeber über Ihre Erkrankung
informieren. Ohne Entscheidung der Hauptfürsorgestelle darf Sie der
Arbeitgeber dann nicht mehr kündigen.
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